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   OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21   

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https://dejure.org/2022,44043
OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21 (https://dejure.org/2022,44043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2022 - 24 U 8/21 (https://dejure.org/2022,44043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2022 - 24 U 8/21 (https://dejure.org/2022,44043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Gewerberaummietvertrag - COVID-19-Pandemie - Vertragsanpassung bei Betriebsschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    COVID-19-Pandemie: Keine automatische Vertragsanpassung bei Betriebsschließung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen pandemiebedingter Schließungen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    COVID-19-Pandemie: Keine automatische Vertragsanpassung bei Betriebsschließung (IMR 2023, 191)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Abrechnungsreife keine rückständigen Betriebskostenvorauszahlungen mehr! (IMR 2023, 192)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Mit Ablauf der Abrechnungsfristen trat zugleich jeweils die sog. Abrechnungsreife ein und der Anspruch der Klägerin auf Zahlung (etwaig) rückständiger Vorauszahlungen für die fraglichen Abrechnungszeiträume ging damit unter (vgl. BGH WuM 2016, 353; BGH WuM 2010, 490 (492); Beyerle, in: Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. A. 2017, Kap. 11 Rn 205 mwN).

    Läuft - wie hier - zwischen den Parteien bereits ein Rechtsstreit, in dem der Vermieter den Mieter auf Zahlung von Nebenkostenvorauszahlungen in Anspruch nimmt, muss der Vermieter die Klage gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf die Zahlung des Saldos umstellen oder eine entsprechende Erledigungserklärung abgeben (vgl. BGH WuM 2010, 490 (492); OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 882 (884 f.)).

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Vorweg ist in Bezug auf die Höhe der geschuldeten Mietzinszahlungen im Übrigen zu bemerken, dass die Anwendbarkeit der mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften und der Regelungen des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsstörungsrechts, insbesondere des § 313 Abs. 1 BGB, nicht durch Art. 240 § 2 EGBGB , mit dem die Kündigungsmöglichkeit des Vermieters wegen eines Corona-bedingten Zahlungsverzugs des Mieters ausgesetzt wurde, ausgeschlossen ist (BGH NZM 2022, 99 Rn. 18 bis Rn. 25 - Pandemie I mwN zum Streitstand; BGH NZM 2022, 292 Rn. 21 - Pandemie II).
  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Abgesehen davon wäre selbst in diesem Falle die einschlägige BGH-Rechtsprechung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts zu beachten, wonach selbst dann die Covid19-Pandemie nicht erfasst wäre (vgl. BGH NJW 2022, 872).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZR 17/21

    Gewerberaummietvertrag: Anpassung des Mietzinses wegen Betriebsschließung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Vorweg ist in Bezug auf die Höhe der geschuldeten Mietzinszahlungen im Übrigen zu bemerken, dass die Anwendbarkeit der mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften und der Regelungen des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsstörungsrechts, insbesondere des § 313 Abs. 1 BGB, nicht durch Art. 240 § 2 EGBGB , mit dem die Kündigungsmöglichkeit des Vermieters wegen eines Corona-bedingten Zahlungsverzugs des Mieters ausgesetzt wurde, ausgeschlossen ist (BGH NZM 2022, 99 Rn. 18 bis Rn. 25 - Pandemie I mwN zum Streitstand; BGH NZM 2022, 292 Rn. 21 - Pandemie II).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

    Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Mit Ablauf der Abrechnungsfristen trat zugleich jeweils die sog. Abrechnungsreife ein und der Anspruch der Klägerin auf Zahlung (etwaig) rückständiger Vorauszahlungen für die fraglichen Abrechnungszeiträume ging damit unter (vgl. BGH WuM 2016, 353; BGH WuM 2010, 490 (492); Beyerle, in: Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. A. 2017, Kap. 11 Rn 205 mwN).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Dass die Klägerin durch das angefochtene Urteil selbst nicht beschwert ist, steht der Zulässigkeit der Anschlussberufung, mit der eine Klageerweiterung erfolgt ist, nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2008, 1953; BAG NZA-RR 2016, 550).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Im Streitfall ist die Klageerweiterung der Klägerin innerhalb der Berufungserwiderungsfrist erfolgt, so dass die Frist für die in dieser Klageerweiterung konkludent (vgl. nur BGH GRUR 2012, 180 Rn. 26) enthaltene Anschlussberufung gewahrt ist.
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 766/14

    Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Dass die Klägerin durch das angefochtene Urteil selbst nicht beschwert ist, steht der Zulässigkeit der Anschlussberufung, mit der eine Klageerweiterung erfolgt ist, nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2008, 1953; BAG NZA-RR 2016, 550).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21
    Läuft - wie hier - zwischen den Parteien bereits ein Rechtsstreit, in dem der Vermieter den Mieter auf Zahlung von Nebenkostenvorauszahlungen in Anspruch nimmt, muss der Vermieter die Klage gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf die Zahlung des Saldos umstellen oder eine entsprechende Erledigungserklärung abgeben (vgl. BGH WuM 2010, 490 (492); OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 882 (884 f.)).
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